Über Hanf

Über Hanf

Hanf 

Der Hanf, Cannabis sativa, begleitet die Menschheit weltweit seit Jahrtausenden. Er bietet alles, was man zum Leben braucht: Nährstoffe und wohltuende Heilkraft ebenso wie Schutz und Kleidung. Dabei braucht er selbst keinerlei Schutz vor Schädlingen oder Düngemittel, die man aus der chemischen Industrie fordern müsste. Seine robuste Natur lässt ihn überall gut gedeihen.

Über Hanf

Kleidung

Hanf bot, neben Lein, lange Zeit die beste pflanzliche Faser für Kleidung, die die Menschheit zu bieten hatte. Seine robuste Belastbarkeit brachte Kleidung hervor, die ein Leben lang halten konnte. Zudem ist das Klima in Kleidung aus Hanf wunderbar: Bei Kälte wärmt sie und an heißen Tagen schützt sie vor der Sonne und kühlt den Körper.

Über Hanf
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Blüten

Das berauschende THC schafft eine glückliche Gleichgültigkeit, die für Außenstehende nicht immer leicht zu ertragen ist. Neueste Erkenntnisse stellten sogar fest, dass lebensbedrohliche Depressionen beim Konsum der modernen, überzüchteten THC-Spender auftreten können.

Um die krampflösenden, schmerzlindernden und appetitanregenden Eigenschaften des Hanfs genießen zu können, ohne in einen illegalen Rauschzustand zu verfallen, werden nun vermehrt Pflanzen gezüchtet, deren Fokus auf CBD liegt. Diese Variation ist bei chronischen Krankheiten sehr beliebt.

CBD als Lebensmittel

Cannabis, Hanfextrakte und Cannabinoide als Lebensmittel

 

Lebensmittel mit Hanfextrakten oder Cannabinoiden (wie CBD) liegen auch in der Schweiz im Trend. Bei Cannabinoiden und Hanfextrakten handelt es sich jedoch grundsätzlich um neuartige Lebensmittel, weshalb sie gemäss Auffassung verschiedener Behördenstellen nicht nach Belieben Lebensmitteln beigegeben bzw. als solche beworben werden können.

Wer Lebensmittel mit Hanfextrakten oder Cannabinoiden in Verkehr bringen oder als Lebensmittelzutat verwenden möchte, muss beachten, ob diese Lebensmittel als neuartige Lebensmittel gelten. Dies ist dann der Fall, wenn sich nicht nachweisen lässt, dass das Lebensmittel bereits vor dem 15. Mai 1997 in der Schweiz oder in der EU in nennenswertem Umfang konsumiert wurde.

Weiterhin ist zu beachten, dass Teile der Hanfpflanze das Cannabinoid THC enthalten. Der Konsum dieser Substanz hat psychoaktive Wirkungen. Deshalb sind in der Kontaminantenverordnung (VHK) Höchstgehalte festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Zudem dürfen Erzeugnisse aus Hanf nicht unter die Heilmittelgesetzgebung (HMG) fallen, wenn sie als Lebensmittel zugelassen werden sollen.

Hanf (Cannabis sativa L.): Kein neuartiges Lebensmittel

Folgende Erzeugnisse aus Cannabis-sativa-Samen gelten zum Beispiel nicht als neuartige Lebensmittel:

  •             Hanfsamen
  •             Hanfsamenöl
  •             Hanfsamenmehl
  •             entfettete Hanfsamen

Für diese Produkte konnte in der EU nachgewiesen werden, dass sie bereits vor dem 15. Mai 1997 als Lebensmittel verwendet wurden. Sie sind somit klar nicht bewilligungspflichtig. Für übrige Produkte auf Hanfbasis ist somit eine Zulassung als neues Lebensmittel mindestens zu prüfen.

Für Cannabis sativa-Tee gilt:

Kräutertee aus Blättern der Hanfpflanze gilt grundsätzlich in der Schweiz nicht als neuartiges Lebensmittel.

Wer aus dem Kraut gewonnenen Kräutertee herstellen, importieren oder in Verkehr bringen möchte, muss den Nachweis erbringen, dass dieser Kräutertee bereits vor dem 15. Mai 1997 in nennenswerten Mengen als Lebensmittel konsumiert wurde und daher nicht als neuartiges Lebensmittel einzustufen ist.

Extrakte aus Cannabis sativa L. (Hanfextrakte)

Aus den verschiedenen Pflanzenteilen von Cannabis sativa L. und mittels unterschiedlicher Extraktionsmethoden können Extrakte mit sehr unterschiedlichen Zusammensetzungen gewonnen werden.

Hanfextrakte, die Cannabinoide enthalten, sind im Novel Food Catalogue der Europäischen Kommission als neuartige Lebensmittel aufgeführt, da die Verwendung als Lebensmittel vor dem 15. Mai 1997 nicht nachweisbar sei. Nach Auffassung verschiedener Behördenstellen gelten solche Hanfextrakte wie auch Produkte, die Hanfextrakte als Zutat enthalten, als neuartige Lebensmittel und können nur mit einer Bewilligung durch das BLV oder einer Zulassung durch die Europäische Kommission in Verkehr gebracht werden.

Cannabinoide, insbesondere Cannabidiol (CBD)

In Teilen der Hanfpflanze finden sich von Natur aus über achtzig so genannte Cannabinoide. Die wichtigsten sind das psychotrope Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und das nicht psychotrope Cannabidiol (CBD).

Für die Einzelsubstanzen der Cannabinoide wurde gemäss behördlicher Auffassung bis anhin weder in der Schweiz noch in der EU vor dem 15. Mai 1997 ein nennenswerter Verzehr als Lebensmittel belegt. Deshalb seien folgende Substanzen als neuartiges Lebensmittel zu beurteilen:

  •             Cannabinoide aus Hanfpflanzen (Cannabis sativa L.)
  •             Cannabinoide aus jeder anderen Pflanze, die Cannabinoide enthält
  •             synthetisch hergestellte Cannabinoide

Cannabinoide sind wie auch die Hanfextrakte im Novel Food Catalogue der Europäischen Kommission als neuartige Lebensmittel aufgeführt. Sie können folglich grundsätzlich nur mit einer Bewilligung durch das BLV oder einer Zulassung durch die Europäische

Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften dürfen wir an dieser Stelle keine Dosierungsempfehlungen geben. Unsere Kunden berichten über Dosierungen von wenigen Tropfen (einmal täglich) bis hin zu mehreren Tropfen (mehrmals täglich). Im Allgemeinen ist Hanföl gut verträglich, sodass es bei der Einnahme äusserst selten zu unerwünschten Nebenwirkungen kommt. Wenn Sie sich näher zur Dosierung und Wirkungsweise von Hanföl informieren wollen, ist das Buch „CBD – Cannabidiol“, das in unserem Online-Shop bestellt werden kann, ein guter Ratgeber. Hier finden Sie Informationen zu Wechselwirkungen und zum aktuellen Stand der Forschung, Wellnessrezepturen für die Zubereitung von Extrakten und vieles mehr.

Cannabidiol (CBD), ist eines von vielen Cannabinoiden, die in einer Hanfpflanze vorkommen. CBD ist nicht psychoaktiv und ruft daher keine psychischen Wirkungen hervor. CBD gilt als ausgesprochen sicher. Das CBD ist ein rein pflanzlicher Wirkstoff. Dr. med. Heinz Lüscher führt seine Praxis für Vitalstoffmedizin in Herisau. In seinem Bericht erklärt Dr. med. Heinz Lüscher unter anderem Wirkweise, Vorteile und auch die verschieden möglichen Anwendungsbereiche von CBD. Den Bericht kann man auf der Webpage von Dr. med. Heinz Lüscher lesen:

https://www.vitalstoffmedizin.ch/index.php/de/wirkstoffe/cbd-cannabidiol

oder

https://www.zentrum-der-gesundheit.de/hanfextrakt.html

Unsere CBD- Produkte, wie beispielsweise CBD Blüten oder CBD-Öl Tropfen, werden zu 100% in der Schweiz nachhaltig und aus biologischem Anbau hergestellt. Du kannst sie ganz einfach im CBD Online Shop von Hanfecke bestellen.

Das Endocannabinoidsystem gehört zum menschlichen Nervensystem. Es besteht hauptsächlich aus den zwei Rezeptoren CB1 und CB2. Die beiden Rezeptoren sind zuständig für die Ausschüttung und den Transport lebenswichtiger Botenstoffe. Der CB1 Rezeptor ist unter anderem Zuständig für die Vernetzung des Nervensystems und für die Regulierung des Schmerzempfindens. Weiterhin ist er verantwortlich für das Suchtverhalten & Verdrängung schlechter Erinnerungen. Der CB2 Rezeptor ist primär Zuständig für die Steuerung unseres Immunsystems. Das CBD koppelt an die beiden Rezeptoren an, wodurch die Botenstoffe positiv stimuliert werden. Durch die Anregung der Rezeptoren kann sowohl die Herzfrequenz als auch der Blutdruck gesenkt werden. Das CBD kann somit Angstzustände, Panikattacken vermindern, wie auch das emotionale Verhalten, Stress und Schlaf positiv beeinflussen. Weiterhin kann CBD entkrampfend, entzündungshemmend und beruhigend wirken.

Studien:

https://www.cibdol.com/de/blog/435-cbd-und-das-endocannabinoid-system

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21238581

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/15340387

Anmerkung: zahlreiche Ärzte und Wissenschaftler vermuten zwar einen Zusammenhang zwischen Cannabisprodukten und vielen positiven Wirkungen, die jedoch noch genauer erforscht werden müssen. Aus diesem Grund geben auch wir keine medizinischen Heilversprechen ab.

Da CBD unter anderem entzündungshemmend und krampflösend wirken kann, ist es bei Schmerzen vielseitig einsetzbar. Einerseits kann sich CBD gegen entzündungsbedingte Schmerzen eignen, da das CBD die Bildung von entzündungsfördernden Gewebshormonen unterdrückt. Da das CBD ebenfalls nervenschützende und krampflösende Eigenschaften aufweisen kann, kann es andererseits auch bei Nervenschmerzen und krampfartigen Beschwerden helfen.

CDB kann auch unterstützend/ergänzend zu einer konventionellen Schmerztherapie eingesetzt werden, wodurch Nebenwirkungen minimiert werden können. Werner B. (68 Jahre), aus Liechtenstein ist langjähriger Schmerzpatient (IV-Bezüger) mit starken Rückenschmerzen. Er erlitt letztes Jahr einen Magendurchbruch aufgrund der starken Schmerzmittel, welche seine Magenschleimhaut angegriffen haben. Aufgrund eines Spitalaufenthaltes wurde er von einem Patienten, welcher in seinem Zimmer lag auf die CBD-Tropfen als Schmerzmittel aufmerksam gemacht. Diese nimmt er nun seit mehreren Monaten und sagt folgendes: „CBD ist eine hervorragende Alternative. Ich kann auf andere Schmerzmittel verzichten und habe so meine Lebensfreude wieder gefunden.“

Weiterführende Literatur:

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21426373

http://file.scirp.org/pdf/PP_2015021016351567.pdf

Entzündliche Darmerkrankungen: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/22163000

Akute Pankreatitis: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/22850623

Akuten Lungenverletzung: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/22265864

Bandscheibenvorfallmodell (LDH): https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/27430346

Cisplatin-induzierte Nephrotoxizität (entzündliche Nierenschädigung): https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/19074681

Rheuma ist ein Überbegriff für diverse schmerzhafte, entzündliche Krankheiten. Es können Gelenke, Muskeln oder Sehnen betroffen sein. CBD kann eine entzündungshemmende und schmerzstillende Wirkung haben, weshalb mit CBD als Ergänzung schmerzhafte, rheumatische Erkrankungen behandelt werden können. Die unerwünschten Nebenwirkungen synthetisch hergestellter Medikamente fallen bei der Behandlung mit CBD weg.

Weiterführende Literatur:

https://academic.oup.com/rheumatology/article/45/1/50/1788693

Cannabidiol ist ein pflanzlicher Inhaltsstoff der Cannabispflanze, welcher zur Behandlung psychischer Krankheiten eingesetzt werden kann. Er ist nicht berauschend und es besteht keine Gefahr der Abhängigkeit. Durch die Anwendung von CBD werden die Rezeptoren des Endocannabinoidsystems positiv angeregt. Durch regelmässigen Gebrauch von Cannabidiol können Panikattacken, Angstzustände, Zwangshandlungen, Stress und Schlafstörungen vermindert oder sogar ganz vermieden werden.

Weiterführende Literatur:

Angstzustände: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21307846

Psychose: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/24309088

Schizophrenie: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/16612464

Depression: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/15888515

Posttraumatisch Belastungsstörung: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/23670490

CBD und Schlafstörungen

Der Pflanzenstoff Cannabidiol (CBD) wurde in der traditionellen Medizin schon vor langer Zeit zur Verbesserung der Schlafqualität eingesetzt. Das Cannabidiol kann auf das menschliche Nervensystem eine beruhigende Wirkung haben. Es kann somit auch gegen Schlafstörungen einen positiven Einfluss haben. Schlaflosigkeit kann viele Ursachen haben. Dazu gehören innere Unruhe, Angstzustände, Stress aber auch Schmerzen. Die Wirkstoffe des CBD stimulieren das körpereigene Endocannabinoidsystem. Dadurch kann sowohl die Schlafqualität verbessert, als auch Störfaktoren wie beispielsweise Schmerz oder innere Unruhe gedämmt werden. Damit kann neben der Schlafqualität auch die Gesamtschlafzeit verlängert und die Einschlafzeit verkürzt werden.

Clauido F., 47. Unternehmer, Schaan und zufriedener ZUYA-Kunde: „Dank dem CBD kann ich nach einem harten Arbeitstag am Abend besser abschalten und leichter einschlafen.“

Weiterführende Literatur:

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/16844117

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/23343597

Das Tourette-Syndrom ist eine neuropsychiatrische Erkrankung, die durch Tics charakterisiert ist. Im Rahmen einer Studie wurde gezeigt, dass Patienten mit Tourette-Syndrom von der Anwendung von CBD profitieren, denn es reduzierte bei den Probanden die Häufigkeit und die Schwere der Tics.

Weiterführende Literatur:

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/28796166

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/9879795/

Epilepsie bezeichnet ein Krankheitsbild, das von wiederkehrenden Anfällen gekennzeichnet ist. Der pflanzliche Wirkstoff CBD kann nachweislich eine vorteilhafte Wirkungen bei mehreren Arten der Epilepsie haben. Bei einigen Formen von Epilepsie kann CBD die Anfälle sogar wirksam unterdrücken. Laut einer Studie (2008 in der Nature veröffentlicht) haben Patienten mit Temporallappenepilepsie ein dysfunktionales Endocannabinoidsystem. Bei diesen Patienten konnten cannabisbasierte Therapien tatsächlich die Ursache der Epilepsie bekämpfen.

Weiterführende Literatur:

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/26800377

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/19906779

Durch den Pflanzenstoff Cannabidiol (CBD) können Spastiken reduziert werden. Deshalb kann CBD auch unterstützend gegen multiple Sklerose eingesetzt werden. Auch die Schmerzen, welche mit der Krankheit auftreten, können gelindert werden. Jedoch ist dies nur eine symptomatische Behandlung. Das Fortschreiten der Krankheit kann mit CBD nicht verhindert werden.

Alzheimer zählt zu den neurodegenerativen Erkrankungen. Die Alzheimer-Krankheit wird durch die Ablagerung von überschüssigen körpereigenen Zellen hervorgerufen. CBD kann eine positive Beeinflussung des menschlichen Nervensystems haben. Es fördert sogar die Bildung neuer Nervenzellen. CBD kann eine entzündungshemmende Wirkung haben, was auch der Alzheimer-Krankheit entgegen wirken kann. So kann CBD bei Alzheimer eine ergänzende Unterstützung sein, wenn es darum geht, die Symptomatik von Alzheimer einzudämmen und das Fortschreiten zu blocken.

Weiterführende Literatur:

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/17592514

http://www.mdpi.com/1422-0067/18/1/26

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/28217094

Durch mehrere Studien wurde gezeigt, dass CBD krebshemmende Eigenschaften aufweist. In einer Studie beispielsweise hat CBD bei Brustkrebszellen den programmierten Zelltod ausgelöst. Auch bei Leukämiezellen wurde dies beobachtet. Zudem kam es zu einer Reduzierung der Lebensfähigkeit der Krebszellen. Ähnliches gilt für Prostatakrebszellen. In weiteren Zellexperimenten hemmte CBD die Bildung von Metastasen bei Lungenkrebs. Ebenfalls hemmte das CBD die Bildung neuer Blutgefässe in Tumoren. Eine Behandlung mit CBD ist zwar keine Alternative zur konventionellen Therapie, kann jedoch eine sinnvolle Ergänzung sein. Auch zur Linderung der Nebenwirkungen wie Übelkeit durch die Chemotherapie kann es angewendet werden.

Weiterführende Literatur zur Krebsforschung im Zusammenhang mit Cannabinoiden. Diese Studien betrachteten unterschiedliche Cannabinoide, also nicht nur CBD. Eine medizinische Wirkung von CBD ist aufgrund der bisherigen Forschung nicht genügend nachgewiesen, weshalb keine ausreichende Grundlage zur Abgabe von medizinischen Heilversprechen besteht. Aus diesem Grund geben auch wir keine medizinischen Heilversprechen ab. Die nachfolgenden Studien sind erste Ergebnisse, die darauf hinweisen können, dass CBD und andere Cannabinoide positive Wirkungen gegen Krebs haben können.

Blutkrebs:

Im Jahr 2006 wurde im Journal Molecular Pharmacology eine Studie veröffentlicht, in welcher gezeigt wurde, dass Cannabinoide die Ausbreitung von Blutkrebs eindämmen können. Finanziert wurde die Studie von der schwedischen Krebs Gesellschaft, dem schwedischen Forschungsrat und der Krebs Gesellschaft in Stockholm. Eine weitere Studie zeigt, dass Cannabinode die Ausbreitung von Leukämiezellen verringern können.

Leberkrebs:

Eine Studie zeigt, dass THC die Ausbreitung von Leberzellenkarzinomen sowie die Größe des Karzinoms verringern kann.

Lungenkrebs:

Im 2007 wurde eine Studie veröffentlicht, in welcher die medizinische Fakultät der Harvard Universität ein Experiment durchführte. In diesem Experiment wurde festgestellt, dass Cannabinoide den Faktor der neu infizierten Zellen verringern kann und THC (nicht CBD) zur Behandlung von bestimmten Lungenkrebse verwendet werden kann.

Brustkrebs:

Das Journal „The Journal of Pharmacology and Experimental Therapeutics veröffentlichte 2006 eine Studie, die zeigt, dass THC und CBD das Wachstum von Burstkrebszellen eindämmen können.

Hirntumor:

Im British Journal of Cancer wurde 2006 eine Studie veröffentlicht, welche zeigt, dass THC und andere Cannabinoide das Wachstum vom Hirntumor eindämmen können.

Das Bundesamt für Gesundheit zeigt eine systematische Übersichtsarbeit und Metaanalyse zum Thema Cannabinoide als Heilmittel. In der Metastudie werden insgesamt 79 Studien (mit 6462 Teilnehmenden) zu den Themen Übelkeit und Erbrechen infolge Chemotherapie, Appetitstimulation bei HIV/AIDS, chronische Schmerzen, Spastizität bei multipler Sklerose oder Paraplegie, Depression, Angststörung, Schlafstörung, Psychose, Glaukom sowie Tourette-Syndrom beleuchtet.

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-57795.html

Ein sehr interessanter Beitrag vom Schweizer Fernsehen zum Thema Pharmaindustrie vs. Cannabis. Wieso gibt es bisher fast keine klinischen Studien? Zu Wort kommen u.a. Markus Jann, Leiter Sektion Drogen beim Bundesamt für Gesundheit und Manfred Fankhauser, der „Cannabis-Apotheker“ aus dem Emmental.

Ein Ausschnitt kannst du dir hier anschauen.

Den gesamten Beitrag findest du hier: https://www.srf.ch/sendungen/dok/fuerchtet-sich-die-pharmaindustrie-vor-dem-erfolg-von-cannabis

Ganzer SRF DOK Film „Der Cannabis-Apotheker“, veröffentlicht am 10.04.2017. Zum Video.

Fit im Alter – Muskeltraining sorgt für Mobilität / Experten-Chat: Training im Alter / Cannabis als Medizin – Der lange Weg zur Zulassung. Zum Video.

Eine sehr ausführliche Dokumentation über die Therapie gegen Krebs mit der illegalen Substanz THC. Zum Video.

Interessanter und sehr fundierter Artikel über Cannabis vom Beobachter. Der Beobachter geht auf die Historie, der Nutzen von Cannabis und vieles mehr ein. Sehr lesenswert!

https://www.beobachter.ch/gesundheit/medizin-krankheit/cannabis-dies-ist-ein-heilmittel

Die meist verbreitete Konsumform von getrockneten Cannabisblüten ist, diese zu mahlen, auch oft mit Tabak vermischt, in einer >Tüte oder Joint< zu rauchen. In vielen Ländern z.B. USA ist das Vermischen mit Tabak hingegen nicht gebräuchlich. Tabak und Cannabis gehören grundsätzlich auch nicht zusammen, weil Tabak z.B. die Wirkung und auch den Geschmack von Cannabis verfälscht. Es gibt zudem Studien, welche nahelegen, dass das Rauchen von reinem Cannabis die Lungenfunktion nicht bzw. nicht annähernd so beeinträchtigt, wie beim Konsum mit Tabak. Eine weitere Konsumform wäre die, mit einem Verdampfer («Vaporisieren»). In unserem Shop findes du auch ein paar wenige Produkte diesbezüglich. Obwohl unsere Cannabisblüten in Rohform nicht als Lebensmittel zugelassen sind, berichten uns viele Kunden Ihre positiven Erfahrungen beim oralen Konsum von Cannabis. Ob als Butter in Keksen oder als Tee. Der menschliche Verdauungstrakt ist generell hervorragend zur Aufnahme von Wirkstoffen geeignet, jedoch beträgt die Bioverfügbarkeit von Cannabinoiden hier nur 5–10 %. Dies liegt einerseits an der schlechten Wasserlöslichkeit von Cannabinoiden und andererseits daran, dass das Blut aus dem Darm zuerst durch die Leber geht, wo Giftstoffe aus der Nahrung bereits teilweise abgebaut werden («First-Pass-Effekt»). Die Bioverfügbarkeit kann durch Verwendung fettiger Grundlagen (z.B. Öl, Rahm oder Fett ) auf 10–20 % gesteigert werden. Ein weiterer Vorteil des oralen Konsums gegenüber dem Rauchen ist, dass keine Russpartikel aufgenommen werden, keine Hitzeverluste auftreten und auch keine Cannabinoide durch die Ausatmung verloren gehen.

Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal bei CBD-Derivaten (Extrakte, Öle, Tinkturen, Konzentrate, Kristalle etc.) ist die Differenzierung zwischen «Full Spectrum»-Produkten und «Isolaten oder Kristallinen Extrakten». Bei einem Full Spectrum-Produkt werden aus der Hanfpflanze alle vorhandenen Cannabinoide extrahiert, ohne diese voneinander zu trennen. Dies sorgt für den sogenannten «Entourage Effekt», welcher die Wechselwirkung zwischen den verschiedenen Cannabinoiden beschreibt. Bei einem Kristallin oder Isolat wird hingegen ausschliesslich das CBD aus der Quellpflanze extrahiert bzw. von den anderen Cannabinoiden getrennt. Oftmals wird anschliesslich das reine CBD wieder mit anderen Flüssigkeiten verdünnt (z.B. Ethanol oder Öl), um die gewünschte Konzentration zu erhalten.

Die durch Hanfecke angebotenen CBD-Öle sind Hanfextrakte aus legalen Hanfsorten, welche verschiedene Cannabinoide enthalten, insbesondere CBD – Cannabidiol. Auch THC kann je nach Produkt in der gesetzlich erlaubten Konzentration (unter 1%)  enthalten sein. Wir weisen darauf hin, dass unsere Produkte derzeit weder als Heil- noch als Lebensmittel zugelassen sind. Hanfecke ist gemäss der Schweizer Heilmittelverordnung nicht befugt, Dosierangaben, Heilversprechungen oder Empfehlungen zur Behandlung von Krankheiten oder sonstigen Leiden abzugeben. Darüber hinaus sind wir darum auch nicht befugt, eine orale Einnahme der durch uns vertriebenen CBD-Extrakte zu empfehlen oder Dosierungsvorschläge abzugeben. Weitere wissenswerte Informationen zu diesem Thema und zum aktuellen Stand der Forschung finden sich z.B. im Buch «CBD – Cannabidiol», welches du in unserem Shop unter >Literatur< finden kannst.

Oft wird gefragt, ob der Konsum CBD Produkten zu einem positiven Drogentest (Urin-, Blut- oder Haaranalyse) führen kann bzw. ob der Führerschein bei einer Kontrolle nach vorgängigem Konsum von CBD- Cannabis-Produkten in Gefahr ist. Wir weisen diesbezüglich darauf hin, dass die meisten CBD- Produkte geringe Konzentrationen an THC (Tetrahydrocannabinol) enthalten. Die enthaltene Konzentration an THC in unseren Produkten ist jedoch nicht ausreichend hoch, um eine psychotrope Wirkung und somit eine Fahrunfähigkeit zu bewirken. Laut in der Schweiz geltenden Strassenverkehrsgesetzen gilt eine Fahrunfähigkeit jedoch bereits als erwiesen, wenn im Blut des Fahrzeuglenkers THC über dem geltenden Grenzwert von 1,5 μg/L festgestellt wird. Es sind Fälle bekannt, wo nach dem Konsum unserer CBD-Produkte ein verordneter Urintest positiv angeschlagen hat, jedoch anschliessende Blut- und Haaranalysen vielen jedoch bis anhin stets negativ aus. Von einem effektiven Führerausweisentzug aufgrund von vorgängigem Konsum von legalen Cannabisprodukten haben wir bis dato keine Kenntnis. Wir raten aber grundsätzlich davon ab, nach dem Konsum von THC-haltigen Produkten ein Fahrzeug zu führen.

Cannabisblüten mit einem THC-Gehalt von unter 1% werden durch das BAG und die Oberzolldirektion als Tabakersatzprodukt qualifiziert und sind rechtlich grundsätzlich normalem Rauchtabak gleichzustellen. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass theoretisch überall wo es erlaubt ist, herkömmlichen Tabak oder Zigaaretten zu rauchen, auch legales Cannabis geraucht werden darf. Beachte bitte, dass die soziale Akzeptanz von öffentlichem Cannabiskonsum bei weitem nicht überall gewährleistet ist. Wenn Du dich also in einem Gartenrestaurant befindest, oder sonst wo in der Öffentlichkeit, frag lieber Deine Mitmenschen nett, ob es diese stören würde, bevor Du Deinen legales CBD konsumierst.

Bleib ruhig, beantworte alle Fragen und falls Dein legales Cannabis konfisziert wird oder Du gar eine Busse erhältst, beantrage sofort die Durchführung einer Analyse ob es sich um CBD- oder THC-Cannabis handelt. Vielerorts verfügt die Polizei bereits über Schnelltests, mittels welchen sofort bestimmt werden kann, ob der THC-Gehalt unter oder über 1% beträgt. Und sobald  diese durchgeführt wurde und das Testresultat bescheinigt, dass dein CBD  <1% THC enthält, erhältst Du es von den Behörden zurück  Wir empfehlen zudem immer, die Kaufquittung oder -rechnung zu Beweiszwecken zu behalten und die Ware in der Originalverpackung aufzubewahren.

Andere Länder – andere Sitten.

Es gilt zu beachten, dass jedes Land seine eigenen Gesetze in Bezug auf den THC-Gehalt von Cannabis hat. In der EU liegt z.B. in den meisten Ländern der maximal erlaubte THC-Gehalt bei 0.2-0.3%. Eine Grosszahl der durch Hanfecke vertriebenen Produkte sind somit im Ausland nicht legal und wir raten strikte davon ab, solche Produkte ohne vorgängige Abklärungen ins Ausland mitzuführen.

Der Grund hierfür liegt darin, dass verschiedene Behördenstellen der Auffassung sind, dass es sich bei CBD-Öl um ein zulassungspflichtiges, neues Lebensmittel («Novel Food») handelt. Hinzu kommt, dass der THC-Gehalt unserer Öle den zulässigen Grenzwert gemäss Kontaminantenverordnung übersteigt, weshalb unsere Vollspektrum-Öle in der Schweiz nicht als Lebensmittel angepriesen und als solches vertrieben werden dürfen genau so wenig als Medikament o.ä.  Dies, obwohl die Produkte grundsätzlich nach lebensmittelrechtlichen Standards hergestellt werden. Unsere CBD-Öle werden aus einem mittels CO2-Extraktion gewonnenen Hanfextrakt hergestellt und mit Hanfsamenöl (man kann es auch Hanfnussöl nennen) als Trägeröl verdünnt. Es handelt sich also um ein komplettes Hanfprodukt. In unseren Ölen sind auch keine Lösungsmittelrückstände zu finden, ebenso keine Rückstände von Pestiziden etc.

Dies erklärt die Bemerkung «Nicht zum Verzehr empfohlen» auf diversen Verpackungen. Weitere Informationen zum Thema Cannabis/CBD als Lebensmittel